Verschiedenes

Brief an die Mitglieder des NSV09

Liebe Mitglieder, 

die Corona-Pandemie hat uns alle nach wie vor fest im Griff. Wann der Trainingsbetrieb wieder aufgenommen werden kann, ist derzeit nicht abzusehen. Nach der aktuellen Vereinssatzung des Neuwieder Schwimmverein 09 e.V. ist der Vorstand rechtlich verpflichtet, den Jahresbeitrag 2021 Ende Januar 2021 einzuziehen.

Der Vorstand würde gerne den Jahresbeitrag zu einem späteren Zeitpunkt einziehen. Hierzu wäre allerdings grundsätzlich ein Beschluss einer Mitgliederversammlung notwendig. Die kann aus aktuellem Anlass jedoch nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden. 

Wir haben uns daher entschlossen, das Einverständnis im sogenannten Umlaufverfahren einzuholen. 

Sofern wir nichts Gegenteiliges von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass das Einverständnis, die Jahresbeiträge nicht im Januar 2021, sondern zu einem späteren Zeitpunkt nach einer vorhergegangenen Mitgliederversammlung, einzuziehen, erteilt wird. Selbstverständlich können Sie das Einverständnis gerne auch schriftlich erteilen. 

Als E-Mail an: info@nsv09.de; oder auf dem Postweg an: Neuwieder Schwimmverein09 e.V., Postfach 1702, 56507 Neuwied.

Sollte sich keine Mehrheit ergeben, werden die Beiträge Ende Januar fällig. Bitte bedenken Sie, dass eine von Ihnen zurückgezogene Lastschrift nicht nur als Einnahme verloren geht, sondern dem Verein zusätzlich weitere Kosten entstehen. Das führt dann zu einer weiteren Belastung des Vereinsvermögens.

Wir wünschen unseren treuen Mitgliedern schöne Feiertage und einen guten Start für 2021.

Bleiben Sie gesund!

Der Vorstand des Neuwieder Schwimmverein09 e.V.


Hans-Jürgen Hoffmann
(1. Vorsitzender)