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Vorgesehene Satzungsänderung

Satzungsänderungen NSV 09 e.V.:

Bisheriger Text der Satzung Neuwieder Schwimmverein 09 e.V.  vom 18.06.2013:

§ 16 

(6) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt sein Vermögen an den Schwimmverband Rheinland.

Neu:

§ 16

  • Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins

an den Schwimmverband Rheinland, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.